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AGB's für die Programme: Coaching und Unternehmensschulung

1.1 Abschluss von Verträgen zwischen dem Auftragsgeber KEM ManagementTrainnig über die zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.

1.2 Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für die Trainer/Coachs von KEM ManagementTraining, die den Verträgen beigefügt werden.

1.3 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer/Coachs, soweit vereinbart, haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

2. Leistungen von KEM ManagementTraining:

2.1 KEM ManagementTraining erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt das jeweilige Angebot mit dem Auftraggeber.

2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainings- und Coachingleistungen werden in dem jeweiligen Angebot von KEM ManagementTraining im Einzelnen festgelegt und bedürfen der schriftlichen Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers.

3. Honorare und Kosten:

3.1 Das erste Kontaktgespräch durch KEM ManagementTraining ist unentgeltlich.

3.2 Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.


3.3 Für Trainings/Coachings wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.

3.4 Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien u. a.

3.5 Für Trainings/Coachings am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen.

3.6 Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.

3.7 Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.8 Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden vor Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Honorare sind zu 1/3 bei Auftragsstellung, zu 1/3 bei Genehmigung des Konzeptes und zu 1/3 bei Beendigung des Trainings-/Coachingauftrages jeweils ohne Abzug zu zahlen. Entstandene Kosten und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen.

3.9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen. .

4 Sicherung der Leistungen:

4.1 Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht von KEM ManagementTraining an den von diesem erstellten Werken (Trainings-/Coachingunterlagen). Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Trainings-/Coachingarbeit. Eine Vervielfältigung/Verwendung und /oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Trainers.

4.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das von KEM ManagementTraining vorbereitete Material wird dem Teilnehmer/den Teilnehmern des Trainings/Coachings vom Auftraggeber nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt.

4.3 Der Auftraggeber informiert KEM ManagementTraining vor und während der vereinbarten Trainings-/Coachingmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Gegebenenfalls wird eine verantwortliche Kontaktperson vom Auftraggeber benannt.

4.4 Sollten Teile des Trainings-/Coachingkonzeptes und/oder Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem Trainer der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Zugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen des Trainers tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen. 

4.5 KEM ManagementTraining, sowie alle für das Trainings-/Coachingsprojekt beauftragten Trainer, verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.

4.6 KEM ManagementTraining trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die vom KEM ManagementTraining zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. KEM ManagementTraining wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen und haftet ausschließlich für Auswahlverschulden.
4.7 KEM ManagementTraining ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Aufraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.8 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch KEM ManagementTraining wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom KEM ManagementTraining nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist KEM ManagementTraining unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von 6 Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen.

4.9 Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Trainer, den Termin anderweitig zu besetzen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden, sind bei Absagen innerhalb von 10 Wochen vor der Trainingsdurchführung 50 %, bis zu 6 Wochen vorher 75 % und bis zu 3 Wochen vorher 100 % des Honorars zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen.

5. Allgemeine Bestimmungen:

5.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für KEM ManagementTraining unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

5.2 Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

5.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und KEM ManagementTraining oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Unternehmens KEM ManagementTraining, Gerichtsstand Saarburg. Dies gilt ebenfalls, falls a) der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder b) der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

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Nicht der ist ein großer Meister,
der viele Schüler hat, sondern der, der viele Meister hervorbringt.