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AGB's für die Programme: Coaching und Unternehmensschulung
1.1
Abschluss von Verträgen zwischen dem Auftragsgeber KEM
ManagementTrainnig über die zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder
Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
1.2 Ergänzend gelten die
vorliegenden Geschäftsbedingungen für die Trainer/Coachs von KEM
ManagementTraining, die den Verträgen beigefügt werden.
1.3 Die
vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer/Coachs, soweit vereinbart, haben
Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers.
2. Leistungen von KEM ManagementTraining:
2.1 KEM ManagementTraining erbringt seine Dienstleistungen selbst,
durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt das jeweilige
Angebot mit dem Auftraggeber.
2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der
Trainings- und Coachingleistungen werden in dem jeweiligen Angebot von KEM
ManagementTraining im Einzelnen festgelegt und bedürfen der schriftlichen
Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers.
3. Honorare und Kosten:
3.1 Das erste Kontaktgespräch durch KEM ManagementTraining ist
unentgeltlich.
3.2 Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für
Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die
gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
3.3 Für Trainings/Coachings wird ein Tages- oder Pauschalhonorar
vereinbart.
3.4 Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber
berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen,
Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien u. a.
3.5 Für
Trainings/Coachings am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden
besondere Honorarvereinbarungen getroffen.
3.6 Reise- und
Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.
3.7 Alle Leistungen gelten
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.8 Die vereinbarten Honorare
sowie bereits entstandene Kosten werden vor Durchführung der Dienstleistung in
Rechnung gestellt. Honorare sind zu 1/3 bei Auftragsstellung, zu 1/3 bei
Genehmigung des Konzeptes und zu 1/3 bei Beendigung des
Trainings-/Coachingauftrages jeweils ohne Abzug zu zahlen. Entstandene Kosten
und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen.
3.9
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen
sind ausgeschlossen. .
4 Sicherung der Leistungen:
4.1 Der
Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht von KEM ManagementTraining an den
von diesem erstellten Werken (Trainings-/Coachingunterlagen). Gleiches gilt für
Ton- oder Bildaufzeichnungen der Trainings-/Coachingarbeit. Eine
Vervielfältigung/Verwendung und /oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch
den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Trainers.
4.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung
des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber und/oder sonstige Rechte
nicht entgegenstehen. Das von KEM ManagementTraining vorbereitete Material
wird dem Teilnehmer/den Teilnehmern des Trainings/Coachings vom Auftraggeber
nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt.
4.3
Der Auftraggeber informiert KEM ManagementTraining vor und während der
vereinbarten Trainings-/Coachingmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die
für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind.
Gegebenenfalls wird eine verantwortliche Kontaktperson vom Auftraggeber benannt.
4.4 Sollten Teile des Trainings-/Coachingkonzeptes und/oder Durchführung
des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem
Trainer der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um
Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu
erzielen. Zugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen des Trainers tätig,
nicht als Erfüllungsgehilfen.
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4.5 KEM ManagementTraining, sowie
alle für das Trainings-/Coachingsprojekt beauftragten Trainer, verpflichten sich
zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die
Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung
des Auftrages.
4.6 KEM ManagementTraining trifft die Auswahl von
Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die
vom KEM ManagementTraining zur Durchführung des Auftrages eingesetzt
werden. KEM ManagementTraining wird deren Auswahl ausschließlich im
Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen und haftet
ausschließlich für Auswahlverschulden.
4.7 KEM ManagementTraining
ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des
Aufraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.8 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch KEM
ManagementTraining wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder
sonstigen vom KEM ManagementTraining nicht zu vertretenden
Umständen nicht eingehalten werden, ist KEM ManagementTraining
unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die
Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von 6
Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen.
4.9 Kann ein
Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Trainer, den
Termin anderweitig zu besetzen. Gelingt dies, so ist lediglich eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Honorars zuzüglich der anfallenden
Kosten zu zahlen. Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden, sind bei
Absagen innerhalb von 10 Wochen vor der Trainingsdurchführung 50 %, bis zu 6
Wochen vorher 75 % und bis zu 3 Wochen vorher 100 % des Honorars zuzüglich
Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen.
5. Allgemeine Bestimmungen:
5.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für KEM ManagementTraining unwirksam
sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im
Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen
alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem
mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten
kommt.
5.2 Für
diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
5.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche
aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und KEM ManagementTraining oder
aus diesen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich
zulässig, der Sitz des Unternehmens KEM ManagementTraining,
Gerichtsstand Saarburg. Dies gilt ebenfalls, falls a) der Auftraggeber
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder b) der Auftraggeber
nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt
oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.
Für die Programme: Die Führunskraft-, Der Trainer-, Der Coach im
Unternehmen
1. Um die Qualität zu sichern, bleibt die Teilnehmerzahl
auf 6 Personen beschränkt.
2. Ihre Anmeldung erledigen Sie am besten
schnellstmöglich mit dem Anmeldungsbogen.
3. Die Rechungsstellung
erfolgt vor der Seminarleistung und ist eine Woche vor Seminarbeginn
fällig.
4. Bei Stornierung bis 30 Tage vor Beginn fallen
Bearbeitungskosten von 20% der Ausbildungskosten, sprich des Rechnungsbetrags,
an. Bei Stornierungen danach bis 10 Tage vor Ausbildungsbeginn berechnen wir
eine Bearbeitungs- und Stornierungsgebühr von 50% der Ausbildungskosten, sprich
des Rechnungsbetrags Bei späterer Absage oder Nichterscheinen ist die volle
Seminargebühr fällig.
5. Wir behalten uns vor, Veranstaltungen räumlich
und/oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen. Sollte ein Seminar nicht
stattfinden können, erhalten Sie die gezahlten Seminargebühren zurück.
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
6. Soweit Veranstaltungen in
Räumen von KEM ManagementTraining oder auf Grundstücken Dritter
stattfinden, haftet KEM ManagementTraining gegenüber den Teilnehmern nicht
bei Unfällen und Verlust oder Beschädigung ihres Eigentums, es sei denn, der
Schaden wurde von KEM ManagementTraining oder seinen Mitarbeitern
schuldhaft verursacht.
7. Erfüllungsort ist abhängig vom vereinbarten Leistungsort
Binningen oder Koblenz
8. Gerichtsstand
ist ebenfalls abhängig vom vereinbarten Leistungsort Cochem oder Koblenz
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